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Kirchenverwaltung - Nicht nur das liebe Geld

Die Kirchenverwaltung ist das Gremium in der Pfarrei, das zusammen mit dem Pfarrer die Kirchenstiftung rechtlich vertritt. Hier lenken die gewählten Kirchenverwaltungsmitglieder zusammen mit dem Pfarrer als Kirchenverwaltungsvorstand aktiv die Geschicke der Pfarrei. Die Kirchenverwaltung wird von den Pfarrgemeindemitgliedern für 6 Jahre gewählt.

Die Aufgaben der Kirchenverwaltung sind in der Kirchenstiftungsordnung genau festgelegt. Sie reichen von der gewissenhaften und sparsamen Verwaltung des Kirchenstiftungsvermögens über die Beschlussfassung des Haushaltsplanes sowie die anschließende Überwachung des beschlossenen Budgets.

Weitere Aufgaben sind zum Beispiel:

  • Führung des Inventarverzeichnisses
  • Beschaffung und Unterhalt der Inneneinrichtung der Kirchen sowie Ausstattung der Diensträume
  • Anerkennung der Jahresrechnung
  • Abschluss von Arbeitsverträgen und sonstigen Verträgen
  • Beantragung von Zuschüssen,
  • Beratung und Beschluss von durchzuführenden Baumaßnahmen
  • Entscheidung über den Verwendungszweck der freiwilligen Zuwendungen

Es gibt vielfältige und sehr interessante Aufgaben zu bewältigen. 

Die Mitglieder der Kirchenverwaltung in St. Albertus Magnus, Stein und ihr jeweiliger
Verantwortungsbereich:

Pfarrer Clemens MennickenKirchenverwaltungsvorstand
Herrmann-Schmidt, AgatheKirchenpflegerin und Vertretung im Kirchortsrat
Eberhardt, JohannaMietwohnungen. Sicherheits- und Gebäudebeauftragte
Ostendorf, AstridKontakt zur Sozialstation
Schellberg Prof., KlausAG Kirchenverwaltungen und Haushalt
Schuka, PeterGebäudebeauftragter, Verbindungsmann zur Stadt Stein
Süßmann, MargitUmweltbeauftragte

Die Ersatzmitglieder Drobe Martin, Klemesch Dirk und Wiest Hans werden zu den
Sitzungen der KV zur Information über die anstehenden Entscheidungen eingeladen, sind
jedoch nicht stimmberechtigt.
Als Vertreterin des Kirchortsrates nimmt Frau Margit Guttenberger an den Sitzungen der
KV teil.
  

Amtszeit: 01. Januar 2019 - 31. Dezember 2024

Zusammen mit dem Pfarrer vertritt die Kirchenverwaltung die kath. Kirchenstiftung Maria am Hauch rechtlich nach außen und nach innen. Das ehrenamtlich tätige Gremium ist in erster Linie für den Haushalt und die Vermögensverwaltung der Kirchengemeinde zuständig.

Der Kirchenverwaltung Maria am Hauch gehören an:

  • Pfarrer Clemens Mennicken, Kirchenverwaltungsvorstand
  • Eberhard Horbelt, Kirchenpfleger
     
  • Joachim Seibold
  • Thomas Knecht
  • Bernhard Meier, Schriftführer
  • Monika Ascherl
  • Margarete Sporrer

Was ist Kirchenverwaltung?
Die Kirchenverwaltung ist das Gremium in der Pfarrei, das zusammen mit dem Pfarrer die Kirchenstiftung rechtlich vertritt. Hier lenken die gewählten Kirchenverwaltungsmitglieder zusammen mit dem Pfarrer als Kirchenverwaltungsvorstand aktiv die Geschicke
der Pfarrei. Die Kirchenverwaltung wird von den Pfarrgemeindemitgliedern auf 6 Jahre gewählt.
Welche Aufgaben hat sie?
Die Aufgaben der Kirchenverwaltung sind in der Kirchenstiftungsordnung genau festgelegt. Sie reichen von der
gewissenhaften und sparsamen Verwaltung des Kirchenstiftungsvermögens über die Beschlussfassung des Haushaltsplanes sowie die anschließende Überwachung des beschlossenen Budgets.
Haushaltsplan für Pfarrei und Kindergarten
Beschaffung und Unterhalt der Inneneinrichtung der Kirchen
Abschluss von (Arbeits-) Verträgen

Die Kirchenverwaltung ist das Organ der Kirchenstiftung Sie besteht aus dem leitenden Pfarrer des Pfarrverbands als Kirchenverwaltungsvorstand und den von der Pfarrgemeinde gewählten und berufenen Mitgliedern. Die Kirchenverwaltung unserer Pfarrei hat acht Mitglieder. Zusätzlich ist der Kirchortsrat durch eine/n Delegierte/n beratend vertreten.

Der Kirchenverwaltung Sankt Walburga gehören an:

  • Pfarrer Clemens Mennicken, Kirchenverwaltungsvorstand
  • Lorenz Mack, Kirchenpfleger
  • Andreas Biehler, Schriftführer
  • Martin Hofmann
  • Alfred Kopp
  • Engelbert Maus
  • Maximilian Raab
  • Hubert Wurzer

Der Kirchenverwaltung obliegt die Verwaltung des Kirchenstiftungsvermögens. Sie trägt Sorge für Planung, Errichtung, Ausstattung und Unterhalt der Gebäude der Pfarrei. Sie verwaltet und stellt bereit die Mittel für den Gottesdienstbedarf und für die Entlohnung der Mitarbeiter. Auch die Regelung von Dienst- und. Mietverträgen gehört zu ihren Aufgaben.

Die Kirchenverwaltung wird durch Beschlussfassung tätig. Die Beschlüsse werden in offener Abstimmung gefasst. Die Sitzungen sind regelmäßig nichtöffentlich. Wir legen Jahr für Jahr der Stiftungsaufsicht und dem Finanzamt Rechnung. Die Jahresrechnungen werden ausgelegt und sind einsehbar.

Die Kirchenstiftung war bis Ende 2018 auch Träger der Kindertagesstätte. Deshalb gehörte auch die Verwaltung der Kindertagesstätte mit Personal, Gebäuden und Einrichtung zu den Aufgaben der Kirchenverwaltung. Für diesen Bereich wurde auch ein eigener Haushalt erstellt.

Lorenz Mack

Karte

Karte des Pastoralraums Nürnberg-Süd-West zum herunterladen und ausdrucken (bitte auf die Karte klicken, um sie zu vergrößern).