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22.03.2021

Anmeldung für Osternacht- und Auferstehungsfeier erforderlich

Foto: Peter Weidemann, in: Pfarrbriefservice

Per Telefon in Ihrem Pfarrbüro - Montag, 22. März, bis Mittwoch, 31. März

Wie bereits im Pfarrbrief erläutert, ist in diesem Jahr ein Besuch der Osternachtsfeiern und der Auferstehungsfeier nur mit vorheriger telefonischer Anmeldung möglich.
Dies betrifft die folgenden Gottesdienste:

  • St. Walburga: Karsamstag 20 Uhr Feier der Osternacht (Pfr. Scherr)
  • Maria am Hauch: Karsamstag 20 Uhr Feier der Osternacht (Kpl. Heindl)
  • St. Albertus Magnus: Karsamstag 20 Uhr Feier der Osternacht (Pfarrer)
  • St. Walburga: Ostersonntag 6 Uhr Auferstehungsfeier (Pfarrer)

Die Anmeldung ist vom Montag, 22. März, bis Mittwoch, 31. März, telefonisch in Ihrem Pfarrbüro möglich. Die Plätze werden zugeteilt.

Nachdem zu befürchten ist, dass die 7-Tage-Inzidenz im Bereich unseres Pfarrverbands auch über Ostern in einem Bereich liegt, in dem eine nächtliche Ausgangssperre ab 22 Uhr gilt, wird die Anfangszeit der Osternachtsfeiern um eine Stunde auf 20 Uhr vorverlegt.