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22.03.2021

Gottesdienstbesuch unter Corona-Beschränkungen - FFP2 Masken verpflichtend

Bild: Statt eines einfachen Mund-Nasen-Schutzes sind ab sofort FFP2-Masken im Gottesdienst verpflichtend. Foto: Geraldo Hoffmann/pde.

Derzeitige Regelungen und FAQs

Regeln und FAQs

Regeln beim Betreten der Kirche und während des Gottesdienstes:

  • Hände desinfizieren - Spender sind am Eingang
  • sich nur auf die markierten Plätze setzen
  • zu jeder Zeit den Mindestabstand von 1,5 m einhalten
  • FFP2-Maske tragen
  • Anweisung der Ordner/innen befolgen
  • kein Gemeindegesang
  • beim Kommunionempfang in Eibach und Stein Laufwege beachten (über Mittelgang nach vorne, zurück über die Seitengänge) und Mindestabstand halten
  • Verlassen der Kirche Bankreihe für Bankreihe

Muss ich mich anmelden, wenn ich einen Gottesdienst besuchen möchte?
Nein, denn der Ministerrat der Bayerischen Staatsregierung hat am 14. Dezember vorgegeben, dass "bei Gottesdiensten, für die Besucherzahlen erwartet werden, die zu einer Auslastung der Kapazitäten führen können, [...] zusätzlich eine Anmeldungspflicht besteht." Aufgrund des breiten gottesdienstlichen Angebotes rechnen wir nicht damit, dass die Kapazitäten unserer Kirchen ausgelastet werden. Eine Anmeldung ist deshalb nicht erforderlich. Es empfielt sich, zu den Gottesdiensten rechtzeitig, also mindestens 10 Minuten vor dem Beginn, in die Kirche zu kommen und sich mit Maske an einen markierten Platz zu setzen.

Wie wird derzeit die Kommunionspendung gehandhabt?
In den Pfarrkirchen in Eibach und Stein beginnt die Kommunionspendung mit der Seite des Ambo, Reihe für Reihe, über die Mitte des Mittelgangs nach vorne, zurück über die Seitengänge unter Beachtung des Abstandes von min. 1,5 m. Danach folgt in gleicher Weise die Kommunionspendung für jene, die auf der Seite des Taufsteins ihren Platz haben. In Maria am Hauch gehen die Kommunionspender/innen von Bank zu Bank. Die Gottesdienstbesucher/innen bleiben an ihren Plätzen. An dieser Stelle im Gottesdienst ist ausschließlich die Handkommunion möglich.

Kann ich derzeit die Mundkommunion empfangen?
Ja, am Ende des Gottesdienstes nach dem allgemeinen Schlusssegen und dem Auszug des liturgischen Dienstes in den vorderen Bankreihen. Hier ist ebenfalls auf die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m zu achten. Diese Regelung entspricht den Vorgaben der Diözese Eichstätt.

Wird im Gottesdienst gesungen?
Seit 4. Mai gilt die Vorgabe des reduzierten Gemeindegesangs. Seither wurde in deutlich reduzierter Form gesungen. Ab dem 9. Dezember ist bis auf Weiteres kein Gemeindegesang mehr möglich.

Gibt es - wie schon im Frühjahr - Vorlagen für Hausgottesdienste?
Wöchentlich wechselnde Hausgottesdienste für die Sonntage stellen wir derzeit auf unserer Homepage nicht zur Verfügung. Ein kleines Angebot von Hausgottesdiensten und Gebetsvorlagen für zuhause finden Sie auf der Homepage der Diözese Eichstätt.

Welche Personenkreise sind vom Tragen einer FFP2-Maske befreit?
In Bezug auf die Mund-Nasen-Bedeckung (vgl. § 1 der Elften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung) gilt:

  • Kinder sind bis zum sechsten Geburtstag von der Tragepflicht befreit.
  • Kinder zwischen dem sechsten und dem 15. Geburtstag müssen im Gottesdienst keine FFP2-Maske, sondern nur eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
  • Personen, die glaubhaft machen können, dass ihnen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist, sind von der Trageverpflichtung befreit; die Glaubhaftmachung erfolgt bei gesundheitlichen Gründen insbesondere durch eine ärztliche Bescheinigung, die die fachlich-medizinische Beurteilung des Krankheitsbildes (Diagnose), den lateinischen Namen oder die Klassifizierung der Erkrankung nach ICD 10 sowie den Grund, warum sich hieraus eine Befreiung der Tragepflicht ergibt, enthält.

Diese Seite wird fortlaufend aktuallisiert und damit den rechtlichen Rahmenbedingungen angepasst.