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29.04.2022

Aktuelle Regeln zum Schutz vor Covid-19 im Pfarrverband

Auch in den Gottesdiensten bleibt die FFP2-Maske ein ständiger Begleiter. Foto: Anika Taiber-Groh/pde

Liebe Leserin, lieber Leser,

seit 3. April ist eine neue Infektionsschutzverordnung in Kraft, die kaum mehr Regelungen für unsere Pfarrgemeinden vorsieht. So entfallen z. B. alle Personenbeschränkungen und Abstandsregelungen.

Trotzdem hat das Pastoralteam entschieden, für Gottesdienste in unseren Kirchen vorläufig einen Teil der Plätze mit Abstandsmarkierungen zu belassen für Menschen, die ein höheres Sicherheitsbedürfnis haben.

Außerdem empfehlen wir weiterhin das Tragen einer FFP2-Maske in Innenräumen.

Konkret heißt das für:

1. Gottesdienste

Die aktuellen Corona-Regeln für den Gottesdienstbesuch sind hier zusammengefasst.

2. Pfarrbüros:

Diese haben wieder für den Parteiverkehr geöffnet und können ohne 3G-Nachweis betreten werden. Für das Pfarrbüro in St. Albertus Magnus gilt dies ab 26.04.2022 (Ende der Osterferien).

3. Pfarrheime:

Diese sind wieder uneingeschränkt nutzbar. Wir empfehlen das Tragen einer FFP2-Maske und wo möglich das Einhalten von Abständen.

Für das Pastoralteam:
GR Matthias Bögl