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01.01.2022

Pfarrgemeinderatswahl 2022: Kandidatenvorschläge noch bis Sonntag, 23. Januar möglich

„Kandidieren, wählen, engagieren“: Die Vorbereitungen für die Pfarrgemeinderatswahlen haben begonnen. Foto: Geraldo Hoffmann/pde

Liebe Leserin, lieber Leser!

Am Sonntag, 20. März 2022, sind Kirchortsratswahlen.

Die Mitarbeit im Kirchortsrat auf Pfarreiebene und im Pfarrgemeinderat auf Pfarrverbandesebene ist eine gute Möglichkeit, den Kurs unseres Gemeindelebens mitzugestalten.

Bei der Kandidatensuche im Vorfeld zur Wahl ist das Engagement eines jeden von Ihnen gefragt: Können Sie sich selbst vorstellen zu kandidieren? Oder haben Sie andere Personen im Blick, die Sie als Kandidat/innen vorschlagen möchten? – In unseren drei Pfarrkirchen stehen kleine Boxen mit dem Logo der KOR-Wahl. Dort können Sie Ihre Kandidatenvorschläge mit Name und Adresse und/oder Telefonnummer einwerfen.

Bei der Wahl im März gibt es zwei Möglichkeiten zur Stimmabgabe: Online oder an der Urne im Wahllokal. Jeder Wahlberechtigte erhält im Februar eine personalisierte Wahlbenachrichtigung mit der persönlichen Kennung für die Online-Stimmabgabe oder für die Urnenwahl am Wahlsonntag/-wochenende.

Wahlberechtigt sind alle Pfarreimitglieder ab 14 Jahren und wählbar alle ab 16 Jahren. Das Wahlrecht kann auch von der Wohnortspfarrei auf die Pfarrei des eigenen Engagements verlegt werden, die Anträge können Sie dazu im Pfarrbüro erhalten.

Weitere Informationen zur Kirchortsratswahl finden Sie auf der Homepage der Diözese Eichstätt. Das Motto der diesjährigen Wahl wird hier erklärt.

Ihr Pfarrer Michael Alberter