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30.10.2020

Was geht - und was nicht? Verschärfte Regeln ab dem 2. November

Foto: pde

Überblick über die "Corona-Regeln" im Pfarrverband

Liebe Mitchristen im Pfarrverband Nürnberg-Südwest/Stein,

derzeit wird immer wieder die berechtige Frage gestellt, ob die gelbe, rote oder dunkelrote „Corona-Ampel“ auch Konsequenzen für das kirchliche Leben nach sich zieht. Ab Montag, 2. November gilt in unserem Pfarrverband folgende Regelung:

  1. Gottesdienste: Grundsätzlich gilt das Schutzkonzept der Bayerischen (Erz-)Diözesen vom 29.04.2020, das eng mit dem Freistaat Bayern abgestimmt ist. Darüber hinaus haben wir im Pfarrverband den Abstand zwischen den markierten Plätzen in den Kirchen auf 2 m belassen, vorgeschrieben wären 1,5 m. Ab dem 2. November wird das Tragen einer Maske bei Gottesdiensten verpflichtend sein, sobald die in Bayern geltende "Corona-Ampel" auf gelb, rot oder dunkelrot (Inzidenzwert der letzten sieben Tage über 35) steht. Hier finden Sie die Pressemeldung der Diözese Eichstätt.Das Schutzkonzept und dessen Aktualisierungen können Sie ebenso auf der Homepage des Bistums Eichstätt nachlesen.
  2. Kirchliche Bildungs- und Kulturveranstaltungen (z.B. KEB, Konzerte): Hier gilt die Siebte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (7. BayIfSMV) in ihrer jeweils gültigen Fassung. Bei roter „Corona-Ampel“ beispielsweise besteht Maskenpflicht auch am Platz. Bei dunkelroter Ampel würde die Teilnehmerzahl nach derzeitiger Rechtslage auf 50 Personen beschränkt sein. Diese Beschränkung gilt nicht für Gottesdienste.
  3. Sitzungen von kirchlichen Gremien, Vereinen und Gruppen (z.B. Kirchortsratssitzung): Diese Sitzungen gelten im Sinne der 7. BayIfSMV als Tagung.
  4. Bei Bewirtungen (z.B. Seniorennachmittag): Es dürfen bei roter „Corona-Ampel“ nach derzeitigem Stand höchstens fünf Personen an einem Tisch ohne Abstand sitzen. Zwischen den Tischen ist der Mindestabstand einzuhalten. Bitte informieren Sie sich über die ggf. erlassenen Bestimmungen der lokal zuständigen Gesundheitsämter in Nürnberg und Fürth.

Die in 2 bis 4 genannten Punkte sind wieder relevant, sobald die für November erlassenen Maßnahmen zur Reduzierung von Kontakten staatlicherseits aufgehoben sind.

Es grüßt Sie herzlich

Ihr Pfarrer Michael Alberter