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20.09.2018

Wahl zur Kirchenverwaltung am 18. November

Alle Katholiken, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, sind aufgerufen, am Sonntag, 18. November, neue Mitglieder für die Kirchenverwaltung ihrer Pfarrei zu wählen.

Demokratie in der Kirche? Vielleicht winken Sie ab und sagen: Das gibt es sowieso nicht!!

Aber da sind Sie im Irrtum. Die Kirchenverwaltung ist das demokratisch legitimierte Gremium der Kirchenstiftung. Sie besteht aus dem Pfarrer als Kirchenverwaltungsvorstand und den gewählten bzw. berufenen Kirchenverwaltungsmitgliedern.

Sie alle sind aufgerufen, am 18. November über die neue Zusammensetzung dieses Gremiums für die Dauer der nächsten 6 Jahre zu bestimmen.

Sie sind wahlberechtigt, ...
- wenn Sie der röm.-kath. Kirche angehören
- wenn Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben
- wenn Sie in der Pfarrgemeinde, in der Sie wählen, auch Ihren Hauptwohnsitz haben.

Nutzen Sie Ihr Wahlrecht! Gehen Sie zur Wahl!

Sie haben die Wahl
Auf dem Stimmzettel stehen mehr Kandidaten zur Wahl als für die Kirchen- verwaltung benötigt werden. Sie können also die KandidatInnen ankreuzen, die Sie für besonders geeignet halten. Die Anzahl der zu vergebenden Stimmen richtet sich nach der Anzahl der Katholiken in der Kirchengemeinde, das sind in unseren 3 Pfarreien jeweils 6 Stimmen. Sie können auch weniger Stimmen vergeben.

Wenn Sie mehr als 6 Kandidierende ankreuzen, ist Ihre Wahl ungültig!

Treffen Sie Ihre Wahl!
Ist es Ihnen wichtig, ...
- dass die Gelder Ihrer Gemeinde gewis- senhaft und sparsam verwaltet werden?
- dass das kirchliche Leben auch in finanzieller Hinsicht unterstützt wird?
- dass alle Gebäude der Pfarrei in gutem Zustand gehalten und gut verwaltet werden?
- dass pfarrliche Gruppen unter guten Bedingungen arbeiten können?

Dann ist Ihnen auch wichtig, wer am 18. November in die Kirchenverwaltung gewählt wird.

Ihre Vorschläge für geeignete Kandidaten/ Innen sind bis spätestens 15. Oktober gefragt!