Ab dem Alter von 14 Jahren ist man in Deutschland religionsmündig. Dann kann man selbst entscheiden, ob man getauft werden möchte. Für Jugendliche ab 14 und alle Erwachsenen gibt es eine längere und intensivere Vorbereitungszeit, den sogenannten “Katechuenat”.
Der Katechumenat ist ein längerer Weg der Vorbereitung auf Taufe, Firmung und Eucharistie. Er besteht aus mehreren Phasen und Feiern, die den Glaubensweg begleiten:
1. Erstverkündigung: Erste Begegnung mit dem Glauben und Klärung, warum jemand Christ werden möchte.
2. Katechumenat (Vorbereitungszeit): Dauer meist ein Jahr. Der Taufbewerber wird begleitet, lernt die Bibel, das Gebet, die Liturgie und das Leben in der Kirche kennen.
3. Feier der Zulassung zur Taufe: Meist am ersten Fastensonntag. Der Bischof bestätigt, dass der Bewerber bereit ist.
4. Zeit der näheren Vorbereitung: Während der Fastenzeit Vertiefung des Glaubens; Stärkungsriten (Skrutinien) helfen, Versuchungen zu überwinden.
5. Feier der Eingliederung (in der Osternacht): Taufe, Firmung und Eucharistie werden gleichzeitig gespendet – der Höhepunkt des Weges ist erreicht.
6. Vertiefung: Nach Ostern lernt der Neuchrist, seinen Glauben im Alltag zu leben.
Der Bischof: Er ist verantwortlich für die Zulassung zur Taufe.
Pfarrer (ggf. vertreten durch einen Kaplan oder pastorale Mitarbeiter): Organisieren den Katechumenat und begleiten die Bewerber.
Katechumenatsgruppe: Eine kleine Glaubensgemeinschaft, in der Erfahrungen, Fragen und Gebet geteilt werden.
Pate oder Patin: Unterstützt den Katechumenen persönlich und zeigt, wie Christsein gelebt werden kann.
Pfarrei: Nimmt den Katechumenen als Teil der Gemeinschaft auf.
Im Katechumenat geht es um das Kennenlernen und Erleben des christlichen Glaubens, z. B.:
Wer ist Gott?
Wer ist Jesus Christus?
Was bewirkt der Heilige Geist?
Was bedeutet Vergebung und Umkehr?
Warum ist die Kirche wichtig?
Was sind Sakramente und wie feiern wir sie?
Wie kann man als Christ im Alltag leben und lieben?
In der katholischen Kirche gilt eine Taufe konkret ab dem vollendeten 14. Lebensjahr als Erwachsenentaufe, da jemand ab diesem Alter als religionsmündig gilt und die Entscheidung zur Taufe selbst, also ohne Zustimmung der Eltern, treffen kann. Bis zum 7. Lebensjahr spricht man von einer Säuglings- oder Kleinkindtaufe, zwischen dem 7. und dem 14. Lebensjahr von einer Kindertaufe. Erst ab 14 Jahren reicht für die Taufe ausschließlich der eigene Wille des Taufbewerbers aus und die Taufe wird als Erwachsenentaufe bezeichnet.
Nein! Bei einem Wechsel der christlichen Konfession wird in Deutschland grundsätzlich keine erneute Taufe („Umtaufe“) vorgenommen, wenn bereits eine gültige Taufe in einer anerkannten christlichen Kirche gespendet wurde.
Natürlich. Aber: Christwerden ist ein persönlicher, freier Weg – man kann nicht aus politischen oder asylrechtlichen Gründen um die Taufe bitten. Begleiter sind deshalb angehalten, sensibel und respektvoll vorzugehen, über mögliche Folgen aufzuklären und den Weg offen, aber behutsam zu gestalten.