Die Taufe ist das Sakrament der Aufnahme in die Kirche. "Sakrament" bedeutet dabei: Gott handelt! Gott nimmt den Menschen auf in seine Gemeinschaft, die Kirche!
Im Pfarrbüro an Ihrem Wohnort. Die Mitarbeiter dort stellen den Kontakt zum Pfarrer, Kaplan, Diakon oder zu den haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern her, die die Taufvorbereitung durchführen. Alle weiteren Fragen zum Ablauf der Taufe oder zum zeitlichen Rahmen der Vorbereitung können dann mit diesen geklärt werden.
Im Normalfall spendet die Taufe ein Priester oder Diakon. Ihr Ansprechpartner ist zunächst der zuständige Ortspfarrer oder ein weiterer Geistlicher in Ihrer Pfarrei oder Ihrem Pfarrverband, etwa ein Kaplan, Pfarrvikar oder Diakon.
Sie haben aber die Möglichkeit, Ihr Kind oder sich selbst von einem Priester Ihres besonderen Vertrauens taufen zu lassen. Sprechen Sie das mit Ihrem Ortspfarrer bitte rechtzeitig ab.
Im Notfall, etwa bei unmittelbarer Lebensgefahr des zu Taufenden, kann aber jeder Christ, ja jeder Mensch, also auch ein Ungetaufter, die Taufe gültig spenden, wenn er dies in der Form und gemäß der Absicht der Kirche tut.
In der Regel wird Sie der Spender zu einem Taufgespräch bitten. Häufig kommt der Geistliche dabei zu Ihnen ins Haus, das Gespräch kann aber auch an einem anderen Ort stattfinden. Im Taufgespräch wird über die Bedeutung der Taufe, die Aufgaben der Eltern und Paten und die Gestaltung der Tauffeier gesprochen. Der Tauftermin wird festgelegt. Es wird geklärt, ob mehrere Kinder miteinander getauft werden und welche Gebete und Lieder bei der Tauffeier besonders gewünscht werden. Im Taufgespräch ist deshalb Platz für grundsätzliche Glaubensfragen, aber auch für ganz praktische Dinge rund um die Tauffeier.
Der normale Taufort ist die Pfarrkirche Ihrer Pfarrei. Eine Taufe außerhalb der Kirche, etwa an einem meditativen Ort in der Natur, einer Kapelle oder zu Hause ist nur in Ausnahmefällen möglich. Der Grund liegt in der Bedeutung der Taufe als Aufnahme in die Gemeinschaft der Kirche. Die Kirche ist aber der zentrale Versammlungsort der Pfarrgemeinde schlechthin. Deshalb finden Taufen auch häufig in der Osternacht oder zumindest einem Pfarrgottesdienst der Gemeinde an einem Sonntag statt. Die Taufe ist keine private Familienfeier sondern eine Feier der Pfarrgemeinde.
Die Wahl der Paten ist eine ernste und verantwortungsvolle Aufgabe. Dabei ist zu bedenken, dass das Patenamt nur von einem gläubigen katholischen Christen wahrgenommen werden kann, der auch bereit ist, Mitverantwortung für die gesamte Erziehung seines Patenkindes, bzw. bei einer Erwachsenentaufe für den weiteren Glaubensweg zu übernehmen. Die Patin oder der Pate muss das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben. Außerdem muss er neben der Taufe auch die Firmung empfangen haben. Wenn er oder sie selbst nicht katholisch ist, ist die Zulassung zum Patenamt normalerweise nur als Taufzeuge zusammen mit einem katholischen Paten möglich. Voraussetzung hierfür aber ist auch die Mitgliedschaft in einer anderen christlichen Kirche.
In der Diözese Eichstätt gibt es aber eine zusätzliche Regelung: „Wenn es in einem Einzelfall aus einem wichtigen Grund nicht möglich ist, für das Kind oder den Jugendlichen einen katholischen Tauf- bzw. Firmpaten zu bestimmen und wenn für diesen Dienst ein nichtkatholischer Christ zugelassen werden soll, ist der zuständige Pfarrer gehalten, den Ortsordinarius um Dispens anzugehen.“ (Pastoralblatt 149 [2002/4] 93-100. I.5). Eine Ausnahmegenehmigung ist also möglich.
Es kann immer nur ein Pate oder eine Patin mit dem Patendienst beauftragt werden. Darüber hinaus kann es mehrere Taufzeugen geben.
Nichts!
Die Taufe ist kostenlos! Es kann jedoch sein, dass mit der Taufe Nebenkosten entstehen, die von der Tauffamilie übernommen werden sollen oder müssen. Dazu gehört etwa die Anschaffung der Taufkerze. Auch wenn die Familie externe Musiker engagieren oder beispielsweise speziellen Blumenschmuck anbringen möchte, so ist das selbst zu beauftragen und zu bezahlen. Dies ist in aller Regel jedoch nicht nötig und manchmal sogar kontraproduktiv! Sprechen Sie das bitte unbedingt mit dem Taufspender ab. Geeignet ist hierfür das Taufgespräch.
Das Übergießen mit Wasser bzw. Eintauchen ins Wasser ist das zentrale Zeichen der Taufe. Durch das dreimalige Eintauchen bzw. Übergießen des Täuflings mit Wasser kommt zum Ausdruck, dass der Täufling der Sünde stirbt und er Christus gleichgestaltet wird. Der Getaufte ist zum Leben mit Gott berufen.
Das Kreuzzeichen: Das Kreuzzeichen, mit dem der Täufling zu Beginn der Feier bezeichnet wird, drückt die Erlösungsgnade aus, die uns Christus durch sein Kreuz erworben hat.
Alle weiteren Zeichen und Riten dienen der Ausdeutung der Taufe:
Die Taufkerze: Diese wird an der Osterkerze, einem Zeichen für Christus selbst, entzündet. Somit wird die Taufkerze zum Symbol dafür, dass Christus den Neugetauften erleuchtet hat.
Das weiße Kleid: Diese urkirchliche Tradition geht auf das Wort des Hl. Paulus zurück, „Denn ihr alle, die ihr auf Christus getauft seid, habt Christus als Gewand angelegt“ (Gal 3,27). Es bedeutet, dass jeder Getaufte mit und in Christus auferstanden ist.
Salbung mit Chrisam: Die Salbung ist ein Zeichen dafür, dass dem Neugetauften der Hl. Geist geschenkt wird. Sie betont die Eingliederung in den Leib Christi, in dem jeder Getaufte zum allgemeinen Priestertum, Propheten- und Königtum gesalbt ist.
Verkündigung des Wortes Gottes: Ihr kommt in der Taufliturgie eine wichtige Rolle zu, insofern sie als unmittelbare Antwort den Glauben hervorruft, welcher von der Taufe nicht zu trennen ist, sondern ihr vorausgeht.
Eine Nottaufe ist eine Taufe, die in einer Situation akuter Lebensgefahr gespendet wird und von jedem Menschen vorgenommen werden darf, sofern die richtige Absicht, Wasser und die Taufformel verwendet werden. Sie kommt vor allem dann zum Einsatz, wenn Ungetaufte – meist ein Kind – in unmittelbarer Lebensgefahr schweben und keine Möglichkeit besteht, rechtzeitig einen Geistlichen zu holen. Sie kann von jedem Menschen mit rechter Absicht durchgeführt werden, also nicht nur von Christen. Auch muss es kein Geistlicher sein. Auch Laien, (z.B. Hebammen oder Angehörige) können die Nottaufe spenden. Sie müssen nicht einmal selbst getauft sein.
Bei der Nottaufe wird Wasser über den Kopf des Täuflings gegossen. Gleichzeitig wird die Formel gesprochen: „Ich taufe dich im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes.“
Eine Nottaufe ist kirchenrechtlich voll gültig und muss dem zuständigen Pfarramt gemeldet werden, damit sie ins Taufregister eingetragen werden kann. Nach der Genesung können typische Elemente wie die Taufkerze, die Salbung oder der Effata-Ritus im Gottesdienst nachgeholt werden.
Ein Taufschein ist ein offizielles Dokument, das die Taufe einer Person bestätigt und ihre Aufnahme in die Kirche nachweist. Der Taufschein enthält Angaben zur Person des Täuflings, den Eltern und Taufpaten sowie das Datum und den Ort der Taufe. Er ist ein Auszug aus dem Taufbuch, das von der Pfarrei geführt wird, in der die Taufe stattfand. Im Taufbuch werden weitere Sakramente eingetragen, etwa die Firmung und die Eheschliessung.
Ein Taufschein wird für wichtige Anlässe benötigt, zum Beispiel:
Den Taufschein erhält man beim Pfarramt der Gemeinde, in der die Taufe stattgefunden hat. In größeren Städten wird hierfür häufig ein zentrales “Matrikelamt” eingerichtet.
Das Kind kann selbstverständlich trotzdem getauft werden. Es gilt wie bei jeder Taufe eines Kindes, dass gewährleistet sein muss, dass das Kind in den katholischen Glauben hinein erzogen werden wird.
Grundsätzlich gilt, dass jeder Mensch, der noch nicht getauft ist, die Taufe empfangen kann. Wenn ein Kind getauft wird muss die begründete Hoffnung bestehen, dass das Kind katholisch erzogen wird. Bitten Eltern um die Taufe ihres Kindes, die beide nicht katholisch sind, so kommt dem Paten bzw. einer anderen, dem Kind nahe stehenden, katholischen Person, beispielsweise den Großeltern, die Aufgabe zu, diese Verantwortung mit besonderer Sorgfalt zu übernehmen.
Das Kind wird in eine konkrete kirchliche Gemeinschaft aufgenommen, also entweder die katholische Kirche, die evangelische Kirche oder ggf. eine andere christliche Konfession. Eine ökumenische Taufe ist daher nicht möglich.
Getauft wird das Kind Das ist unabhängig davon, ob die Eltern verheiratet sind. Aber es kommt gar nicht mal so selten vor, dass die Eltern die Taufe des Kindes als Anlaß zur kirchlichen Trauung nehmen. Eine kombinierter Gottesdienst mit Trauung und Taufe wird dabei manchmal auch liebevoll und nicht ganz ernst gemeint als “Traufe” bezeichnet und kommt häufig vor.
Diesen Brauch der evangelischen Kirche übernehmen mittlerweile immer mehr katholische Eltern: Der Taufspruch ist in der Regel ein Vers aus der Bibel, den die Eltern auswählen und ihrem Kind als Motto für seinen Lebensweg mitgeben. Das ist erlaubt; keiner will einem Kind bei seiner Kindtaufe einen Segensspruch verwehren. Auf Wunsch trägt der Pfarrer den Satz in die Taufurkunde ein; auf jeden Fall gehört er ins Taufalbum Ihres Kindes.
Das ist überhaupt kein Problem. Kinder sind keine Maschinen, die man aus- und einschalten kann. Das wissen alle Beteiligten. Kinder sind herzlich willkommen, so wie sie sind. Das gilt auch für andere Kinder, beispielsweise Geschwister oder Gästekinder.
Natürlich kann man versuchen, etwas Vorsorge zu treffen: Am besten sorgen die Eltern dafür, dass sie den Weg zur Kirche nicht abgehetzt antreten und somit keine Unruhe auf das Baby übertragen. Nützlich wäre auch, das Kind vorher zu füttern, zu wickeln und ein Getränk, den Schnuller und das Kuscheltier einzustecken.
Ab dem Alter von 7 Jahren muss das Kind selbst und die Sorgeberechtigten der Taufe zustimmen. Das Kind muss also gefragt werden, ob es mit der Taufe einverstanden ist. Aber auch alle Sorgeberechtigten müssen zustimmen. Im Streitfall entscheidet gegebenenfalls sogar das Fürsorgegericht.
Sollte das Kind jedoch trotzdem getauft worden sein, etwa bei einer Nottaufe in Lebensgefahr, so ist diese Taufe dennoch gültig und wird im Taufregister der Pfarrei eingetragen.
Ab dem Alter von 14 Jahren ist das Kind dann religionsmündig und kann selbst entscheiden, auch gegen den Willen der Eltern. Die Taufe gilt dann als Erwachsenentaufe.
Je nach Alter und Situation wird die Taufvorbereitung unterschiedlich aussehen. In der Praxis werden viele Kinder in der 3. Klasse getauft, wenn sich die Klassenkameraden auf die Erstkommunion vorbereiten. Dann fällt oft auf, dass das Kind nicht getauft ist. In diesem Fall wird die Taufvorbereitung in der Regel mit der Erstkommunionvorbereitung kombiniert. Das Kind wird dann oft in der Osternacht getauft und geht zusammen mit den Klassenkameraden am Weißen Sonntag oder einem späteren Termin zu Erstkommunion.
In allen anderen Fällen müssen individuelle Lösungen gefunden werden, die sich an der Lebenssituation des Kindes, seinem Alter und (religions-)pädagogischen Überlegungen orientieren. Sprechen Sie mit dem Pfarrer, Kaplan oder auch den Religionslehrern Ihres Kindes!
In der katholischen Kirche gilt eine Taufe konkret ab dem vollendeten 14. Lebensjahr als Erwachsenentaufe, da jemand ab diesem Alter als religionsmündig gilt und die Entscheidung zur Taufe selbst, also ohne Zustimmung der Eltern, treffen kann. Bis zum 7. Lebensjahr spricht man von einer Säuglings- oder Kleinkindtaufe, zwischen dem 7. und dem 14. Lebensjahr von einer Kindertaufe. Erst ab 14 Jahren reicht für die Taufe ausschließlich der eigene Wille des Taufbewerbers aus und die Taufe wird als Erwachsenentaufe bezeichnet.
Nein! Bei einem Wechsel der christlichen Konfession wird in Deutschland grundsätzlich keine erneute Taufe („Umtaufe“) vorgenommen, wenn bereits eine gültige Taufe in einer anerkannten christlichen Kirche gespendet wurde.
Natürlich. Aber: Christwerden ist ein persönlicher, freier Weg – man kann nicht aus politischen oder asylrechtlichen Gründen um die Taufe bitten. Begleiter sind deshalb angehalten, sensibel und respektvoll vorzugehen, über mögliche Folgen aufzuklären und den Weg offen, aber behutsam zu gestalten.