Taufe als Schulkind

Wenn das Kind schon etwas älter ist

Mehrere Taufkerzen stehen auf dem Altar.

Die Taufe eines Schulkindes

Ihr Kind geht schon in die Schule und ist noch nicht getauft? Die Klassenkameradinnen und -Kameraden der dritten Klasse gehen zur Erstkommunion und Ihr Kind darf nicht, weil es nicht getauft ist? Die Taufe wurde - aus welchen Gründen auch immer - übersehen und soll nachgeholt werden? Kein Problem!

Mädchen mit langen Haaren lacht in die Kamera. Sie hält eine Blume in der Hand.

Checkliste zur Taufe älterer Kinder (Schulkinder)

Wenn Ihr Kind getauft werden soll, und bereits die Schule besucht, so unterscheidet sich die grundsätzliche Vorgehensweise nur wenig von der (Klein-)Kindertaufe. Lediglich die Vorbereitung wird dem Alter des Kindes entspechend angepasst.

  • Wenden Sie sich bitte zuerst an das Katholische Pfarramt Ihres Wohnortes. Als Ansprechpartner kommen aber auch andere Wege in Betracht. Oft kann der Religionslehrer oder die Religionslehrerin Ihres Kindes hier vermitteln, oder Sie sprechen einen der hauptamtlichen Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter in der Pfarrei an.
  • Vereinbaren Sie einen Termin für ein Gespräch.
  • Bringen Sie die Geburtsbescheinigung für religiöse Zwecke mit - wenn diese noch vorhanden sein sollte - und das Stammbuch mit - falls vorhanden.
  • Taufpate: Das Kind braucht einen Taufpaten bzw. eine Taufpatin. Er oder sie soll bei einer Kindertaufe die Eltern bei ihrer Aufgabe unterstützen, das Kind im katholischen Glauben zu erziehen und es in der Kirche zu beheimaten.
  • Zur Taufe selbst benötigen Sie eine Taufkerze. Die Kerze kann man gut selbst gestalten, oder man kauft sie. Im Idealfall begleitet die Taufkerze das Kind sein ganzes Leben lang.

Fragen zur Taufe von Schulkindern (bis einschließlich 13 Jahre)

Wer bestimmt, ob ein Schulkind getauft wird?

Ab dem Alter von 7 Jahren muss das Kind selbst und die Sorgeberechtigten der Taufe zustimmen. Das Kind muss also gefragt werden, ob es mit der Taufe einverstanden ist. Aber auch alle Sorgeberechtigten müssen zustimmen. Im Streitfall entscheidet gegebenenfalls sogar das Fürsorgegericht.

Sollte das Kind jedoch trotzdem getauft worden sein, etwa bei einer Nottaufe in Lebensgefahr, so ist diese Taufe dennoch gültig und wird im Taufregister der Pfarrei eingetragen.

Ab dem Alter von 14 Jahren ist das Kind dann religionsmündig und kann selbst entscheiden, auch gegen den Willen der Eltern. Die Taufe gilt dann als Erwachsenentaufe.

Wie sieht die Taufvorbereitung für ein Schulkind aus?

Je nach Alter und Situation wird die Taufvorbereitung unterschiedlich aussehen. In der Praxis werden viele Kinder in der 3. Klasse getauft, wenn sich die Klassenkameraden auf die Erstkommunion vorbereiten. Dann fällt oft auf, dass das Kind nicht getauft ist. In diesem Fall wird die Taufvorbereitung in der Regel mit der Erstkommunionvorbereitung kombiniert. Das Kind wird dann oft in der Osternacht getauft und geht zusammen mit den Klassenkameraden am Weißen Sonntag oder einem späteren Termin zu Erstkommunion.

In allen anderen Fällen müssen individuelle Lösungen gefunden werden, die sich an der Lebenssituation des Kindes, seinem Alter und (religions-)pädagogischen Überlegungen orientieren. Sprechen Sie mit dem Pfarrer, Kaplan oder auch den Religionslehrern Ihres Kindes!

Kontakt zur Taufanmeldung oder weiteren Fragen zur Taufe


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	Pfarrverband Nürnberg-Südwest/Stein
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