Lieferkettengesetz
Entwicklungsminister Gerd Müller und Arbeitsminister Hubertus Heil haben sich der Aufgabe angenommen, ein Gesetz auf den Weg zu bringen. Das ist ein erster Schritt, um den Forderungen der Zivilgesellschaft und vieler Unternehmen nachzukommen. Die entscheidende Frage ist aber: Wird daraus ein wirksames Lieferkettengesetz? Dafür müsste es bestimmte Mindestanforderungen erfüllen. Diese stellen wir hier vor: Das muss drin sein im Lieferkettengesetz!
Damit das Lieferkettengesetz wirkt, muss es Unternehmen dazu verpflichten, in der gesamten Wertschöpfungskette Sorgfalt walten zu lassen. Hierfür darf das Gesetz nicht hinter die Anforderungen zurückfallen, wie sie die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte formulieren, und muss sicherstellen, dass Unternehmen ihr Risiko analysieren, wirksame Maßnahmen ergreifen und darüber berichten.
Zu viele Unternehmen nehmen den Unternehmensgewinn wichtiger als den Schutz von Mensch und Umwelt – auch deutsche Unternehmen, wie die Fallbeispiele von Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden auf www.lieferkettengesetz.de aufzeigen. Dabei wurde die Verantwortung zur menschenrechtlichen Sorgfalt bereits 2011 auf internationaler Ebene in den Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen konkretisiert. Die Initiative Lieferkettengesetz fordert von der Bundesregierung, dass sie sich dafür einsetzt, diese menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten von Unternehmen gesetzlich festzuschreiben und an die Missachtung der Sorgfalt klare Konsequenzen zu knüpfen. Denn gegen Gewinne ohne Gewissen hilft nur ein gesetzlicher Rahmen!
Weitere informationen sowie aktuelle Presseberichte finden Sie unter: Lieferkettengesetz.de