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Die sakramentale Weihe der Bischöfe, Priester und Diakone

Der Begriff „Weihe“ wird unterschiedlich verwendet. Man kennt die Einweihung oder die Jugendweihe, beide jedenfalls in der Regel ohne religiösen Bezug. Darüber hinaus gibt es Weihen im kirchlichen Rahmen. Hier unterscheidet man Weihen, die eher als Segnungen zu verstehen sind (Altarweihe, Kirchweihe, Jungfrauenweihe) und solche, die als Sakrament verstanden werden. Es handelt sich hierbei um die Weihen zum kirchlichen Amt. Jede der drei Formen des kirchlichen Amtes besitzt eine eigene Weihe. Es handelt sich um die Weihen zum Diakon, zum Priester und zum Bischof.

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